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Stellungnahme

Kurzstellungnahme: Dringendster Anpassungsbedarf am „Osterpaket“ aus Sicht des BEE

17. Mai 2022

Das Wichtigste in Kürze

  1. Neubewertung der Energiesicherheit: Der Ukrainekrieg macht ein radikales Umdenken in der Energieversorgung und damit der Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren in Deutschland erforderlich;
  2. Klaffende Umsetzungslücke droht: Die Ausbauziele des Kabinettsentwurfs sind zwar begrüßenswert, die Instrumente zur Umsetzung greifen jedoch trotz einiger Verbesserungen zu kurz, um die Erneuerbaren zu entfesseln; 
  3. Nachjustierungen erforderlich: Das Osterpaket muss nachgebessert werden, um ein erfolgreicher Auftakt für die energiepolitische Zeitenwende zu sein und Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit zu garantieren. 

Übergreifendes

(Siehe auch BEE-Stellungnahme)

Klimaneutralität im Stromsektor bis 2035 festschreiben

Der BEE begrüßt das Ziel, bis 2030 80 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu beziehen und bis 2035 Klimaneutralität im Stromsektor zu erreichen. Ein zügiger Ausstieg aus Atom, Öl, Kohle und Erdgas ist möglich, die Erneuerbaren stehen bereit. 

  • BEE-Empfehlung: Das Ziel der Treibhausgasneutralität im Stromsektor bis 2035 ist das zentrale Signal des Osterpakets (§ 1 EEG) und ist von der Regierung beizubehalten. 

 

Vorrang der Erneuerbaren verstärken

Der BEE begrüßt generell den Vorrang in der Schutzgüterabwägung, der Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen wird. Die Belange der Bundeswehr sollen davon jedoch nicht ausgenommen werden, insbesondere aufgrund der Nutzungskonflikte mit der Windenergie. Der Vorrang sollte nicht zeitlich begrenzt werden (bis zur Erreichung der Klimaneutralität) bzw. nicht auf Stromerzeugung beschränkt werden, um die Dekarbonisierung der Wärme, Industrie und Verkehr mithilfe Erneuerbarer Energien nicht zu vernachlässigen. 

  • BEE-Empfehlung: Der BEE empfiehlt, § 2 EEG 2023 wie folgt neu zu formulieren: „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat Vorrang vor anderen abwägungserheblichen Belangen.” 

 

„Contracts for Difference“ reevaluieren

Der BEE begrüßt, dass das gesamte Förderdesign für Erneuerbare ganzheitlich im Rahmen der Plattform klimaneutrales Stromsystem diskutiert werden soll. Bei falscher Ausgestaltung birgt die Einführung von CfDs das Risiko erheblicher Herausforderungen wie z.B. volks- und betriebswirtschaftlicher Mehrkosten. Der BEE sieht daher weiteren Diskussionsbedarf (Siehe BEE-Stellungnahme). 

  • BEE-Empfehlung: Die Plattform „klimaneutrales Stromsystem“ sollte nun schnellstmöglich eingesetzt werden, um die Fördersystematik ganzheitlich zu reformieren. 

 

Repowering ermöglichen 

Der Kabinettsentwurf misst der Ertüchtigung und dem Weiterbetrieb von Bestandsanlagen nicht die ihnen gebührende große Bedeutung zu. Dabei ist durch Repowering vor allen Dingen bei Wind, Wasserkraft und Bioenergie ein erheblicher Mehrwert für das Energiesystem hinsichtlich gesteigerter Leistung und Versorgungssicherheit erzielbar. Aufgrund der erhöhten Leistungsfähigkeit repowerter Anlagen ist bei der Windenergie ein zusätzliches Potenzial von 45 GW möglich. Die grundlastfähige Wasserkraft könnte durch Repowering 20% Energie pro Jahr mehr liefern. Biogasanlagen könnten durch eine flexiblere Fahrweise die Versorgungssicherheit stärken.

  • BEE-Empfehlung: Das Repowering und der Weiterbetrieb von Bestandsanlagen sind nachzuschärfen, insbesondere bei Wind, Wasserkraft und Bioenergie, um jetzt kurzfristig Potenziale zu heben (siehe auch Empfehlungen zu den einzelnen Technologien). 

 

Bürgerenergie und Teilhabe stärken

Die regulatorischen Hindernisse für Bürgerenergiegesellschaften und die finanzielle Beteiligung der Kommunen werden in dem Kabinettsentwurf nicht ausreichend gestärkt und sollten weiter verbessert werden. Zudem ist eine zeitnahe Umsetzung der Energy Sharing Richtlinie der EU ratsam. 

  • BEE-Empfehlungen: Es bedarf einer praxisnäheren Definition von Bürgerenergiegesellschaften mit einem Beteiligungsgebiet für Windenergieprojekte von 25 km um die Anlage (außer bei Genossenschaften). Einstiegsmöglichkeiten müssen niedrigschwellig sein, die lokale Verankerung sollte gestärkt und die in §22b verankerte Sperrfrist von 5 Jahren ist dringend zu streichen (Siehe BEE-Stellungnahme).  
  • BEE-Empfehlung: Der BEE empfiehlt zudem in § 6 EEG 2023 verschiedene Maßnahmen, um die finanzielle Beteiligung von Kommunen in § 6 zu stärken, ohne Fehlanreize zum Repowering zu verursachen (Siehe BEE-Stellungnahme). 

 

Wasserstoff sinnvoll anreizen

Die Aufhebung von §27a (Zahlungsanspruch und Eigenversorgung) ist positiv für flexible Nutzungskonzepte vor Ort im Allgemeinen und Offsite-Wasserstoffproduktion im Speziellen. Die Offsite-Elektrolyse sollte jedoch darüber hinaus dringend auch Teil der Kriterien zur Herstellung grünen Wasserstoffs in § 26 EnuG sein. Letztere müssen sicherstellen, dass der Hochlauf der deutschen Wasserstoffwirtschaft kein Selbstzweck ist, sondern muss immer der Energiewende und der Erhöhung der Stabilität des Energiesystems dienlich sein. Der BEE hat die notwendigen Kriterien, die den erfolgreichen und der Erhöhung der Stabilität des Energiesystems dienenden Hochlauf einer rein grünen Wasserstoffwirtschaft sicherstellen, in seiner Stellungnahme zur Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021 dargelegt (BEE-Stellungnahme). 

  • BEE-Empfehlung: Die Regierung sollte im Rahmen des 26 § EnUG „Anforderung an Grünen Wasserstoff“ darauf hinwirken, dass eine Wasserstoffdefinition mit starken Kriterien auf europäischer Ebene eingeführt wird. Desweitern empfiehlt der BEE, die Definition von Zusätzlichkeit im Delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission nicht auf die Stromerzeugungsanlage zu beziehen, sondern auf die Strommenge. Der BEE unterstützt den Ansatz, ausschließlich ungeförderte Strommengen zur Herstellung von Wasserstoff nutzen zu dürfen. Die Möglichkeit, Strom aus Post-EEG-Anlagen zur Elektrolyse zu verwenden, ist jedoch sehr sinnvoll, um vorhandene EEStromerzeugungskapazitäten aus nichtrepoweringfähigen Anlagen zu nutzen. 

 

Innovationsausschreibungen & Besondere Anlagen fördern 

Der Höchstwert bei Innovationsausschreibungen ist im Kabinettsentwurf mit 7,5ct/kWh zu niedrig, um innovative Kombinationen unterschiedlicher Technologien und systemdienlicher Speicherlösungen an der Schnittstelle von Versorgungssicherheit und Netzstabilisierung zu fördern. 

  • BEE-Empfehlung: Der BEE empfiehlt eine Anhebung des Höchstwertes für Innovationsausschreibungen auf 10 Ct/kWh (Siehe BEE-Stellungnahme).

Besondere Anlagen brauchen ein eigenes zielgerichtetes Förderregime, damit innovative Geschäftsmodelle wirtschaftlich und skalierbar werden können. Zudem sind pauschale Einschränkungen wie z.B. bei der Floating PV (z.B. 15% Gewässerfläche unbedeckt, Uferabstand von 50m) kontraproduktiv. 

  • BEE-Empfehlung: Der BEE empfiehlt die Schaffung eines eigenen Ausschreibungssegments für besondere Anlagen (Horizontale und vertikale Agri-, Parkplatz-, Floating- und Moor PV).

 

Photovoltaik

Der BEE begrüßt die ambitionierte Zielsetzung der Erhöhung des PV-Ausbaupfades von 200 auf 215 GW bis 2030), die einer Vervierfachung der jährlich installierten PV-Leistung entspricht. Der Gesetzesentwurf greift jedoch bei den Instrumenten zur Umsetzung zu kurz. Hier müssen bessere Anreize und Investitionsbedingungen für alle PV-Segmente geschaffen werden. Der BEE spricht folgende besonders dringliche Empfehlungen aus (Siehe BSW-Stellungnahme): 

  • Eine Anhebung der Vergütungssätze für PV-Teileinspeiser (Prosumer) und Volleinspeiser auf ein ausgewogenes und wirtschaftliches Niveau (§100 EEG 2023) ist unabdingbar, um das Ausbauvolumen bei PV-Dachanlagen zu vervielfachen. Anstatt einer Degression per Verordnungsermächtigung sollte der Degressionsmechanismus „Atmender Deckel“ angesichts der dynamischen Preisentwicklung nicht abgeschafft, sondern zu einer „flexiblen Hebebühne“ weiterentwickelt werden (§48, 49 und 95 EEG 2023). 
  • Es bedarf der Ausweisung von zusätzlichen Flächen, um eine Flächenverknappung für Solarkraftwerke zu vermeiden. Deshalb empfiehlt der BEE die Flächenkulisse um sogenannte „benachteiligte Gebiete“ zu erweitern (mindestens, sollte eine „Opt-out“- statt einer „Opt-in“-Regelung für die Bundesländer vorgesehen werden). 
  • Entbürokratisierung der Eigenversorgung: Der regulatorische Rahmen für PV-Prosumer und für gemeinsame Eigenversorgung (u.a. Mieterstrom, Wohneigentümergesellschaften, „Lieferung“ innerhalb von Gebäude, Multi-Use Regelungen) muss nach Absenkung der EEG-Umlage auf null noch weiter entbürokratisiert und steuerlich vereinfacht werden.

 

Wind

Der „Gordische Knoten“ wird für die Windenergie mit dem Osterpaket noch nicht durchschlagen, trotz einiger Verbesserungen. Hinsichtlich der Flächen und Genehmigungsverfahren wartet die Branche auf das Sommerpaket. Mit dem vorläufigen Kompromiss zum naturverträglichen Ausbau drohen drastische neue Hürden für die Windenergie zu entstehen (siehe BWE Stellungnahme): 

  • Die Eckpunkte zum naturverträglichen Ausbau bergen gemäß aktueller Ausgestaltung von BMWK und BMUV die Gefahr erheblicher neuer Hemmnisse für die Windenergie und bedürfen dringend der Korrektur bzw. Konkretisierung im BNatSchG sowie eines geregelten Verbändeverfahrens.
  • Repowering: Gezieltes Repowering bietet die Chance, an bestehenden Standorten die Leistung durch moderne Anlagen erheblich zu erhöhen. Kurzfristig sind hier 45 GW an zusätzlicher Leistung möglich. Hierfür braucht es Vereinfachungen im Planungs- und Genehmigungsrecht (BImSchG/BNatSchG) und Anreize für Kommunen.
  • Flächen werden ebenso dringend benötigt wie schnelle Genehmigungsverfahren. Dementsprechend fordert der BWE eine zügige gesetzliche Verbesserung im Rahmen des Sommerpakets.

 

Bioenergie

Bioenergie hat insgesamt immer noch keine Anschlussperspektive für den Weiterbetrieb. Das Gros des Anlagenbestands hat noch keine Zukunft wie im KoaV angekündigt. Der EEGEntwurf bedeutet einen Rückbau heimischer erneuerbarer Gase aufgrund des einseitigen Fokus auf Spitzenlastkraftwerke. Die Chancen der Bioenergie zur Substitution von importierten fossilen Energieträgern durch heimische erneuerbare Energie werden nicht genutzt (Siehe HBB-Stellungnahme). Der BEE spricht folgende Empfehlungen aus: 

  • Wirtschaftlichkeit von Bestandsanlagen: Nach Ende des ersten EEGVergütungszeitraums muss der Weiterbetrieb sichergestellt werden durch die Erhöhung und Ausweitung des bestehenden Zuschlags für Anlagen mit niedriger Leistung (Änderung von § 39i Abs. 5 EEG 2021). 
  • Flexibilisierung: Durch Anpassungen an der Flexibilitätsprämie sind die Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung des bestehenden Biogasanlangeparks im Sinne der Versorgungssicherheit zu verbessern; 
  • Produktionssteigerung: Regulatorische Einschränkungen sollten befristet aufgehoben werden, um Potenziale zu heben und kurzfristig die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion zu erhöhen; 
  • Die Endogene Mengensteuerung sowie die Südquote sind zu streichen, um Investitionsunsicherheit abzumildern. 

 

Wasserkraft

Für die Wasserkraft ist der „Worst Case“ eingetreten: Der Kabinettsentwurf stellt die Wasserkraft deutlich schlechter, anstatt die Rahmenbedingungen zu verbessern. Als grundlastfähiger Energieträger leistet die Wasserkraft einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit. Die kleine Wasserkraft steht aufgrund neuer regulatorischer Hemmnisse sogar vor dem “Aus”. Anreize zur Modernisierung (Repowering) und zum ökologisch verträglichen Neubau von Anlagen an bestehenden Wehren werden nicht gesetzt. Der BEE empfiehlt (siehe BDW Stellungnahme

  • Öffentliches Interesse: Als Erneuerbare Energie sollte das überragende öffentliche Interesse genauso auch der Wasserkraft zuerkannt werden;
  • Unnötige Verknüpfungen von Förder- (EEG) und Fachrecht (WHG) inklusive der zusätzlichen Sanktionsregelungen sind nicht erforderlich und sollten rückgängig gemacht werden; 
  • Der Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen (<500 kW) ist vollumfänglich zu revidieren. 

 

Wind an See

Grundsätzlich bietet die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes viele positive Ansätze und das Potenzial, den Offshore-Windenergieausbau zu beschleunigen. Die gesetzliche Festschreibung der erhöhten Ausbauziele sowie die weitreichendere Ermächtigung des Bundesamtes für Schifffahrt und Hydrographie, Festlegungen im Flächenentwicklungsplan zu treffen, werden ausdrücklich begrüßt. Insbesondere mit Blick auf das zweigeteilte Ausschreibungsdesign gibt es jedoch noch deutlichen Optimierungsbedarf: 

  • Die fünf vorgeschlagenen qualitativen Auswahlkriterien für die Vergabe von nicht-zentral voruntersuchten Flächen sind in der jetzigen Form unzureichend und bieten kaum Differenzierungspotenzial. Hier werden klima- und industriepolitische Chancen durch eine adäquatere Ausgestaltung vergeben, bspw. durch die Einführung eines Carbon-FootprintKriteriums (siehe Stellungnahme der Stiftung Offshore-Windenergie)
  • Die Einführung von Differenzverträgen als Vergütungsmodell bei zentral voruntersuchten Flächen wird grundsätzlich begrüßt. Die Ausgestaltung sollte jedoch mit Blick auf die zukünftigen Heraus- und Anforderungen im Marktumfeld (bspw. Entwicklung der Rohstoffpreise, Bedarf an Strom mit grüner Eigenschaft in der Industrie) deutlich flexibler werden. Dies bedeutet (1) eine Aufhebung der Begrenzung der Auktionspreise, (2) eine Berücksichtigung der Inflationsentwicklung über eine Indexierung, sowie (3) eine Aufhebung des Doppelvermarktungsgebotes nach niederländischem Vorbild. 

 

Wärme

Auch wenn die Wärmegesetzgebung leider erst im Rahmen des Sommerpakets umfassend überarbeitet wird, sollten bereits im Osterpaket zumindest folgende Stellschrauben adressiert werden, um die Wärmewende einzuleiten: 

  • Geothermie: Der BEE empfiehlt eine Vereinfachung und Verkürzung der Genehmigungsverfahren sowie eine Förderung geologischer Landesaufnahmen und Fündigkeitsversicherung, um die Geothermie schnell auszubauen (Siehe Bundesverband Geothermie-Stellungnahme
  • KWK-Förderung: Die finanzielle Förderung der Fernwärmeerzeugung durch das KraftWärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist in ihrer heutigen Form nicht mit den Klimaschutzzielen vereinbar und sollte grundlegend überarbeitet werden (u.a. Einführung von Erneuerbare Energien-Ziele in der Fernwärme) (Siehe BEE-Stellungnahme). 
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): In dem GEG Referentenentwurf werden einige positive Veränderungen vorgenommen (u.a. Energieeffizienzstandard EH-55 für Neubauten). Der BEE empfiehlt jedoch noch weiterführende Maßnahmen wie z.B. ein Vorziehen der Einführung der bestehenden Nutzungspflicht für Erneuerbare Wärme bei der Installation von Öl- und Kohlekesseln und Ausweitung auf Gaskessel ab 2023. Darüber hinaus weist der BEE auf weitere dringliche Gesetzesnovellierungen für eine erfolgreiche Wärmewende hin (Siehe BEE-Stellungnahme

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