Wichtig sei im Kontext der Entlastungen für Unternehmen, dass nur die Unternehmen davon profitieren, die sich am Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie an weiteren Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Flexibilisierung des Strommarkts beteiligen. Andernfalls drohten negative Auswirkungen auf die Energiewende. „Das Ziel muss weiterhin sein, dass die Bereitstellung von ausreichend kostengünstigem Strom aus Erneuerbaren Energien beschleunigt wird. Daher sind regulatorische Hemmnisse weiter abzubauen, so dass der Eigenverbrauch bzw. die Direktbelieferung von Unternehmen, Industrie und Gewerbe vereinfacht wird”, so Peter weiter. Zusätzlich sollten Unternehmen in die Pflicht genommen werden, ihren Beitrag zur Flexibilisierung und Dekarbonisierung nachzuweisen.
Im Bereich der Terminmärkte seien flankierende Instrumente nötig, um die Liquidität dieser Märkte zu sichern. „Der PPA-Markt ist als marktliches Instrument zu stärken. Deshalb sind Anreize für die Investitionen von industriellen Großkunden erforderlich, z.B. indem begünstigte Unternehmen den regionalen Erneuerbaren Ausbau selbst oder über Kooperationen vorantreiben”, so Peter. „Außerdem muss geprüft werden, inwiefern staatliche Umlagen und Steuern für alle Stromverbraucher*innen abzubauen sind. Der BEE fordert schon lange die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum.”
Schließlich sei wichtig, die Diskussion um einen Industriestrompreis von den Forderungen nach Contracts-for-Difference (CfD) zu entkoppeln. „Für Erneuerbare-Energien-Betreiber ist eine solche Kopplung nicht attraktiv. CfDs gehen mit einer ganzen Reihe an Risiken einher, die den Ausbau der Erneuerbaren deutlich behindern können. Gleichzeitig sieht der Vorschlag aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Kopplung von CfD und Industriestrompreis eine Exit-Möglichkeit für Unternehmen vor, jedoch keine für die vertraglich gebundenen Erzeuger. Eine solche Kopplung ist daher abzulehnen”, so Peter abschließend.
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