Ein großer Fortschritt sei, dass den einzelnen zuständigen Ministerien Verantwortung zugewiesen wird. „Das verhindert, dass einzelne Ressorts auf das jeweils andere verweisen. Jeder Sektor muss selbst liefern.“ Ministerien, die künftig ihrer Verantwortung für CO2-Einsparungen in ihren Zuständigkeitsbereichen nicht gerecht werden, sollen an den Kosten, die der Bundesrepublik hierdurch entstehen, verursachergerecht beteiligt werden. „Dies dürfte die Motivation der einzelnen Häuser deutlich erhöhen, den Reden auch konkrete Taten folgen zu lassen.“ Der BEE begrüßt ebenso die Festlegung der jährlichen Budgets sowie den vorgesehenen Monitoringprozess. „Das garantiert Verbindlichkeit und ermöglicht eine unabhängige Kontrolle.“
Der Entwurf des Bundesumweltministeriums sei mutig und habe Vorbildcharakter, fasst Peter zusammen. „Die Bedeutung des Klimaschutzgesetzes liegt darin, dass nicht nur Ziele proklamiert werden, sondern ein konkreter Rahmen festgelegt wird, innerhalb dessen die Ziele erreicht werden.“ Als notwendige Rahmengesetzgebung forciert er somit Klimaschutz im Bereich der öffentlichen Hand. Nun gelte es, diesen Rahmen zu füllen und konsequent umzusetzen.
Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.
Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.
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