Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument für die Energiewende und den Klimaschutz. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)…
19. Juni 2025
In einem neuen Positionspapier stellt der BEE konkrete Maßnahmen für eine CO2-Bepreisung vor. “Die Defossilisierung des Wärmesektors geht vergleichsweise schleppend voran. Die CO2-Bepreisung wird zweifelsohne ein wichtiger Mechanismus für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Wärmesektor sein. Doch das alleine wird zunächst nicht ausreichen, um die erforderlichen Investitionen in Erneuerbare Technologien zu mobilisieren und das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor ab 2045 zu erreichen. Der Erneuerbare Energien-Mix aus Wärmepumpen, Solar- und Geothermie sowie Bioenergie, aber auch Power-to-Heat steht für die unterschiedlichen regionalen oder individuellen Anforderungen zur Verfügung. Ein stabiler Markthochlauf braucht jetzt weitere Rückendeckung”, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Die CO2-Bepreisung als marktliches Instrument könne Ordnungsrecht und Förderung ideal ergänzen, dürfe Akteure - von der Anlagenproduktion über die Planungs- bis zur Verbraucherseite - aber nicht übermäßig belasten. Die Entwicklung des CO2-Preises sei nur bedingt vorhersehbar und könne, ohne weitere Leitplanken, zu erheblichen Unsicherheiten bei Planung und Investition führen. “Verzögerungen in der Technologieentwicklung, Brüche in der Industrie- und Wirtschaftsstruktur und Planungsunsicherheit müssen vermieden werden”, fordert Peter. Hohe Anfangsinvestitionen in neue Heizungstechnik oder kostenintensive Anforderungen an den Infrastrukturausbau seien bei einigen Energieträgern zudem zu berücksichtigen.
Zusätzlich zum CO2-Preis seien daher verbindliche gesetzliche Regelungen, wie das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz, weiterhin notwendig, um Erneuerbare Energien im Wärmesektor in der gesamten Technologiebreite voranzubringen. Zudem müssten das Geothermiebeschleunigungsgesetz beschlossen und Perspektiven für die Bioenergie geschaffen werden. Auch finanzielle Anreize wie Investitionszuschüsse und befristete steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten seien erforderlich. “Die geplante Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Gesetze ist auch aus Branchensicht notwendig. Noch wartet sie auf die genaue Ausgestaltung der Gesetzesänderungen und pocht auf eine weiterhin hohe Ambition (65-Prozent-Anteil)”, so Peter. Die Förderung der Wärmewende in Häusern und Netzen müsse verlässlich, auskömmlich und technologieoffen erfolgen. Ein Klimageld könne Preissteigerungen durch den CO2-Preis ideal abfedern und zudem die gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende stärken.