Stellungnahme zum Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (Stand des Gesetzentwurfs: 21.08.2019)
21. August 2019
Der BEE begrüßt die Vorlage des Referentenentwurfs des Strukturförderungsgesetzes. Der BEE weist darauf hin, dass aufgrund der sehr kurzen Konsultationsfrist nur eine rudimentäre Stellungnahme möglich ist und im weiteren Verfahren eine detailliertere Stellungnahme nach-
gereicht wird.
Der BEE begrüßt darüber hinaus den Kontext des Kohleausstiegs, weist aber darauf hin, dass aus Sicht des BEEs unter Klimaschutzgesichtspunkten ein deutlich schnellerer Kohleausstiegsnotwendig wäre und mit den Erneuerbaren Energien sowie Speichertechnologien umfassend Technologien zur Verfügung stehen, um einen deutlich schnelleren Kohleausstieg zu ermöglichen. Der BEE verweist darauf, dass die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mehrfach darauf hingewiesen hat, dass es beim Kohleausstieg nicht nur darum geht, auszusteigen, sondern auch darum in eine neue Energieerzeugung einzusteigen, die den wegfallenden Strom ersetzt. Die Kommission hat daher mehrfach das 65-Prozent-Ziel des Koalitionsvertrages als Bestandteil des Kommissionsbeschlusses hervorgehoben. Dieses 65-Prozent-Ziel wurde bis heute aber nicht in die Zielsetzung der Bundesregierung aufgenommen, geschweige denn, dass es Anpassungen der Ausbaupfade für Erneuerbare Energien im EEG gegeben hätte, damit dieses Ziel erreicht werden kann. Der BEE hält es daher für dringend erforderlich, die 65-Prozent-Zielsetzung in die Zielrichtung des Strukturförderungsgesetzes zu übernehmen und zeitnah im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes umzusetzen.
Der BEE ist davon überzeugt, dass eine Erhöhung der Ausbaukorridore für Erneuerbare Energien zu einer Stärkung, insbesondere der ländlichen Strukturen, führen wird. Dabei lassen sich in den Kohleregionen besondere Akzente setzen, welche z.B. in der Anhebung oder Beseitigung von Größenbeschränkungen liegen können oder in der gezielten Bereitstellung von Flächen. Durch eine gesetzliche Regelung sollten Standort-Kommunen stärker am Umsatz von ausgeschriebenen Neuanlagen beteiligt werden, sodass die regionale Wertschöpfung gesteigert würde. Damit ließen sich in den Regionen die positiven Effekte des Ausbaus Erneuerbarer Energien nochmals deutlich verstärken.Im Gesetzentwurf fehlen akzeptanzstiftende Maßnahmen und Ansätze, die Bürgerinnen und Bürger an der Ausgestaltung der Energiewende und am Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beteiligen und ihnen z.B. durch einen expliziten Anteil von Bürgerenergieprojekten die Möglichkeit zur Partizipation an der Energiewende zu erteilen.
Für die Planungssicherheit bei Erneuerbaren-Energien ist es wichtig, dass die Bundesregierung, wie von der Kommission angemahnt, sicherstellt, dass spätere Rechtsänderungen beispielsweise des Umwelt- und Planungsrechts das erzielte Ergebnis der Kommission nicht gefährden oder unterlaufen. Dazu zählen auch Regelungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien blockieren könnten.
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