Am Montag, den 14. September 2020 übermittelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften an den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und gab Frist zur Stellungnahme bis Donnerstag, den 17. September 2020, 17:00 Uhr.
Grundsätzlich begrüßt der BEE die Bemühungen der Bundesregierung zu einer Fortschreibung des EEG, um Lösungen für die stark steigende Nachfrage an Strom aus erneuerbaren Energien und zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu finden.
Der BEE merkt jedoch an, dass für die Länder- und Verbändeanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf eine Frist zur Prüfung von 72 Stunden erneut sehr knapp bemessen ist. Dies entspricht in keiner Weise den zeitlichen Maßgaben, die für die Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in einem geordneten demokratischen Verfahren notwendig wären und erschwert eine ausführliche Stellungnahme. Dies wird der komplexen Materie nicht gerecht und stellt einen vermeidbaren Fehler dar.
Folgend bewertet der BEE mit dieser Stellungnahme den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG und weiterer energierechtlicher Vorschriften und benennt den notwendigen Anpassungsbedarf.
Zudem verweist der BEE für vertiefende technologiespezifische Ausführungen auch auf die im Rahmen der Verbändeanhörung eingereichten Stellungnahmen seiner Mitgliedsverbände.
Als Dachverband vereint der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Fachverbände und Landesorganisationen, Unternehmen und Vereine aller Sparten und Anwendungsbereiche der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Bei seiner inhaltlichen Arbeit deckt der BEE Themen rund um die Energieerzeugung, die Übertragung über Netz-Infrastrukturen, sowie den Energieverbrauch ab. Der BEE ist als zentrale Plattform aller Akteur:innen der gesamten modernen Energiewirtschaft die wesentliche Anlaufstelle für Politik, Medien und Gesellschaft.
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