Sehr geehrter Herr Bundesminister,
Ende 2018 hat der Bundegerichtshof die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Transparenz bei den Netzentgelten weiter einzuschränken. Wesentliche Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung nach § 31 Anreiz- regulierungsverordnung dürfen seitdem nicht mehr veröffentlicht werden.
Private Verbraucher und Gewerbetreibende können nicht nachvollziehen, ob die Höhe der zu zahlenden Netzentgelte gerechtfertigt ist oder nicht.
Wir begrüßen es daher, dass die Bundesregierung das Energiewirtschafts- gesetz mit dem Ziel novellieren will, die Transparenz der Netzentgelte zu verbessern. Dies liegt auch im immanenten Interesse der Verbraucher- gruppen, die die Netzentgelte entrichten müssen. Verbraucher haben ein Anrecht darauf zu erfahren, ob Entgelte in ihrer Höhe in einem Monopol- markt gerechtfertigt sind.
Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Gutachten erstellen lassen, um zum einen die Ursachen für die unzu- reichende Transparenz der Stromnetzentgelte und zum anderen Lösungen für die Beseitigung dieser Defizite aufzuzeigen. Die Gutachter konnten eine Reihe von Gründen für die mangelnde Transparenz ermitteln, darunter
Aus unserer Sicht ist das ein unhaltbarer Zustand, der dringend beseitigt werden muss.
In dem Gutachten werden daher auch konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Transparenz der Stromnetzentgelte im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wesentlich verbessert werden kann. Dazu gehört eine zentrale Stelle für die Veröffentlichung der Daten genauso wie ein 18-Punkte-Katalog von Informationen, auf deren Grundlage Verbraucher prüfen könnten, ob die Netzentgelte der Höhe nach angemessen, der Ver- teilung nach fair und der Verwendung nach zukunftsorientiert investiert sind.
Sehr geehrter Herr Minister, wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich dieser Problematik umfassend annehmen und eine Novellierung auf den Weg bringen würden, die zu deutlich mehr Transparenz der Netzentgelte im Vergleich zum Status quo – nach – aber auch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs führen würde. Damit wäre ein großer Schritt in Richtung Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit getan.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Axthelm (Geschäftsführer, Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.)
Robert Busch (Geschäftsführer Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.)
Leonora Holling (1. Vorsitzende, Bund der Energieverbraucher e.V.)
Florian Schöne (Politischer Geschäftsführer, Deutscher Naturschutzring e.V.)
Dr. Melanie Weber-Moritz (Bundesdirektorin, Deutscher Mieterbund e.V.)
Stefan Genth (Hauptgeschäftsführer, Handelsverband Deutschland e.V.)
Dr. Kai Warnecke (Präsident, Haus & Grund Deutschland e.V.)
Manfred Jost (Präsident, Verband Wohneigentum e.V.)
Klaus Müller (Vorstand, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.)
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