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Positionspapier

Handlungsempfehlungen für die Legislaturperiode 2021-2025

18. Mai 2021

Erneuerbare für Deutschland: Erfolgsaussicht in jeder Hinsicht

In den vergangenen 20 Jahren wurde der deutsche Stromsektor nachhaltig umstrukturiert. In diesem Zuge sind die Erneuerbaren Energien über die gesamte Breite der Technologien aus der Nische ins Zentrum der heutigen Energieversorgung gerückt. Dabei sind die Gestehungskosten von Erneuerbarem Strom massiv gesunken. Schon heute sind Erneuerbare Energien die wichtigste und günstigste Stromquelle in Deutschland mit einer stetig steigenden Bedeutung für die gesamte Energieversorgung über alle Sektoren hinweg. Damit bilden die Erneuerbaren Energien die Basis für einen innovativen und vom Mittelstand geprägten Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie haben bewiesen, dass sie auch in Krisenzeiten der Grundpfeiler eines widerstandsfähigen Energiesystems sind.

Die nächsten Jahre werden durch strukturelle Herausforderungen geprägt sein: Die ökonomischen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland werden noch lange Zeit spürbar nachwirken. Gleichzeitig manifestieren sich die Herausforderungen des Klimawandels und erhöhen den politischen
Handlungsbedarf. Damit die 2020er Jahre zum Modernisierungsjahrzehnt werden, die Energiewende neue Wachstumsimpulse erhält und der Wirtschaftsstandort Deutschland fit für die Zukunft wird, muss die ökologische Modernisierung unserer gesamten Energiewirtschaft deutlich beschleunigt werden.

Mit dem Europäischen „Green Deal“ hat sich die EU-Kommission bereits verpflichtet, die Transformation Europas zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent der Welt voranzutreiben. Nun gilt es auch in Deutschland, frühzeitig den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende zu gehen und die Bundestagswahl zur „Klimawahl“ zu machen. Deutschland soll die Chance ergreifen, wieder eine Vorreiterrolle einzunehmen und zu zeigen, dass Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu steigendem Wohlstand für Industrienationen führen.

Die stark wachsende Nachfrage nach Erneuerbaren Energien aus der Industrie, den Sektoren Mobilität und Wärme sowie als direkte Folge der Digitalisierung muss gedeckt werden. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen verhindern jedoch eine intelligente Kopplung der Sektoren, um die Energiewende als Ganzes voranzubringen. Die Rahmenbedingungen für das moderne Energiesystem der Zukunft auf den Weg zu bringen wird daher eine zentrale Aufgabe der kommenden Legislaturperiode sein.

Mit diesen Vorschlägen möchte der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) dazu beitragen, jetzt die Chancen zu ergreifen und an frühere Erfolge als Energiewendeland anzuknüpfen - für ein Deutschland, das innovativ, nachhaltig, lebenswert und erfolgreich ist.

1. Ausstieg aus fossilen Energien vorantreiben und CO2-Bepreisung weiterentwickeln

Der notwendige Ausbau Erneuerbarer Energien reduziert nicht nur den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase, sondern ist zugleich ein wichtiger Innovationstreiber und Wachstumsmarkt, der Deutschland wettbewerbsfähig hält und hohe Beschäftigungseffekte generiert. Trotz des klaren Bekenntnisses zum Kampf gegen den Klimawandel, bestehen in Deutschland weiterhin Subventionen, die fossile Energien künstlich im Markt halten. So z.B. das Dieselprivileg und die Förderung rein fossil befeuerter Heizungen. Diese Subventionen zementieren den Status quo eines fossilen Energiesystems, erschweren die europäischen und nationalen Klimaziele zu erreichen und verzögern den Einsatz Erneuerbarer Energien im Zuge der Sektorenkopplung. Um Klimaschutzziele wirksam zu erreichen, gilt es faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen.

Eine CO2-Bepreisung ist eine effektive ökonomische Maßnahme, die gewährleistet, dass sich Preissignale für saubere Technologien entfalten können. Mit einer zu niedrigen bzw. nicht wirksam greifenden CO2-Bepreisung findet eine Marktverzerrung zugunsten klimaschädigender Technologien mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen statt. Eine CO2-Bepreisung ist daher ein geeignetes Instrument, um nicht nur für zukunftsfähige Klimaschutztechnologien einen fairen Markt zu schaffen, sondern auch um die gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Kohleausstiegs zu ergänzen.

Weder die bis zum Jahr 2025 festgelegten CO2-Preise bzw. die Obergrenze für das Jahr 2026 im nationalen Emissionshandel in den Sektoren Wärme und Verkehr noch das Preisniveau im europäischen Emissionshandel werden ausreichen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Aus diesem Grund sollte der nationale CO2-Preis sowie der europäische Emissionshandel dringend weiterentwickelt werden.

Unsere Handlungsempfehlungen

» Abschaffung aller Subventionen für fossile Energieträger: Es muss ein konkreter Zeitplan für den Abbau der fossilen Subventionen vorgelegt werden. Die daraus freigesetzte Mittel sollen wiederum in die Finanzierung des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien und Sektorenkopplungstechnologien investiert werden.

» Abschaffung der Preisobergrenzen im nationalen Emissionshandel: Die Internalisierung der externen Kosten über eine CO2-Bepreisung sollte sich an den von wissenschaftlichen Instituten berechneten Kosten pro Tonne CO2 bzw. dem Reduktionspfad für CO2-Emissionen, der die Erreichung der Klimaschutzziele sichert, orientieren können. Eine Erhöhung des ansteigenden Mindestpreises im nationalen Emissionshandel ist anzustreben.

» CO2-Bepreisung sozial gerecht gestalten: Eine sozial gerecht gestaltete CO2-Bepreisung kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die Akzeptanz zu erhöhen und gleichzeitig ökonomisch effizient die Klimaziele zu erreichen. Daher sollten die entsprechenden Mehreinnahmen mit Hilfe eines
angemessenen Verteilungsschlüssels an Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen rückerstattet werden.

2. Ausbau der Erneuerbaren Energien muss Klimazielen Rechnung tragen

Damit die Verpflichtungen durch das Klimaschutzabkommen von Paris und die europäischen Vorgaben erfüllt werden können, müssen die kurz-, mittel- und langfristigen nationalen Klimaschutzziele erhöht werden. Das kann allerdings nur mit wirksamen Maßnahmen gelingen, die auch konsequent umgesetztwerden.

Um CO2-neutral zu wirtschaften muss vor allem das Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energien vervielfacht werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der deutschen Kohlekraftwerke schon unter heutigen Marktbedingungen ihre Kosten in den vergangenen Jahren nicht decken konnten, ist ein Ausstieg vor dem Jahr 2038 aus der Kohleverstromung wahrscheinlich und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu berücksichtigen.

In den kommenden Jahren wird trotz positiver Effizienzerfolge und einem sinkenden Gesamtenergieverbrauch, ein deutlich steigender Stromverbrauch erwartet, denn durch die sinnvolle Verbindung der Sektoren, wird im Wärme- und Verkehrsbereich der Ökostrombedarf ansteigen. Je langsamer also der Ausbau erfolgt, desto höher werden die volkswirtschaftlichen Folgekosten sein. Daher gilt es jetzt, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen, um eine Ökostromlücke zu vermeiden.

Unsere Handlungsempfehlungen

» Emissionsziele des Bundesklimaschutzgesetzes in konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch übersetzen: Auch unter Annahme ambitionierter Effizienzerfolge erfordert das Festschreiben einer THG-Minderungsquote von 65 Prozent bis zum Zieljahr 2030 einen erheblichen Anstieg der Nutzung Erneuerbarer Energien. Deren Anteil am Bruttoendenergieverbrauch muss auf mindestens 1084 TWh (44 %) steigen. Die Sektorenkopplung ist zur Erreichung dieses Ziels von zentraler Bedeutung, was eine umfassende Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors erfordert. Dies wiederum bedeutet einen Anstieg des Bruttostromverbrauchs in Deutschland auf 745 TWh bis 2030, der bei der Überarbeitung energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen berücksichtigt werden muss.

» Erhöhung der Ausbaupfade und Zielkorridore im Erneuerbare-
Energien-Gesetz:
Unter Berücksichtigung eines steigenden Bruttostromverbrauchs durch die Sektorenkopplung muss die installierte Leistung der einzelnen Technologien in Deutschland deutlich angehoben werden. Insgesamt muss bis 2030 eine installierte Leistung Erneuerbarer Energien von
337 GW realisiert werden, Wind Onshore (95 GW) und Photovoltaik (205 GW) bieten die größten Steigerungspotenziale. Die für alle Technologien jährlich zu installierende Leistung ergibt sich aus dem BEE Szenario 2030.

3. Strommarktdesign der Zukunft auf den Weg bringen und fossile Restlast reduzieren

Das gegenwärtige Strommarktdesign bildet die Erneuerbare Welt nicht ab. Die Realität ist: Erneuerbare-Energie-Anlagen werden abgeregelt, während klimaschädliche fossile Anlagen selbst bei negativen Börsenstrompreisen weiterlaufen und die Stromnetze blockieren. Das führt neben Abregelungs- auch zu unnötigen Kosten für Netzeingriffe, die dann von den Stromkunden getragen werden müssen. Die aktuelle Verteilung von den Kosten und Risiken für den Ausbau der Erneuerbaren Energien stößt zusehends an ihre Grenzen.

Kurzfristig haben die Folgen der Corona-Krise bisher ungelöste Regulierungsaufgaben des aktuellen Marktdesigns aufgezeigt, die trotz sinkender Stromgestehungskosten der Erneuerbaren direkt in eine hohe EEG-Umlage münden. Der Hintergrund dieses Effektes ist die beschleunigte Strompreisreduktion durch die Einspeisung von Erneuerbaren Energien, welche nur bedingt an die
Endkunden weitergegeben wird, aber gleichzeitig vollständig zu einer Erhöhung der Differenzkosten führt.

Die Erhöhung der Flexibilität, sowohl im Stromverbrauch als auch in der -erzeugung, stellt eines der wichtigsten Handlungsfelder für eine weitestgehend Erneuerbare Energieerzeugung dar. Darüber hinaus wollen und können die Erneuerbaren Energien bereits heute noch stärker Systemverantwortung und Dienstleistungen übernehmen.

Unsere Handlungsempfehlungen

» Systemdienstleistungen für Erneuerbare Energien vorantreiben: Märkte für Systemdienstleistungen, die für mehr Netzstabilität sorgen, für Erneuerbare Energien konsequent öffnen, weiterentwickeln und die Vorrangregelung für Erneuerbare Energien im Stromsektor auf die Systemdienstleistung ausdehnen.

» Anreize für Lastverschiebungen bei Haushaltsverbrauchern und
der Industrie richtig setzen:
verbraucherseitiges Flexibilisierungspotenzial kann, zum Beispiel durch eine weitere Dynamisierung der Stromnebenkosten, genutzt werden.

» Speicher verstärkt in das System integrieren: Erhöhung der Kapazität von stationären und mobilen elektrischen Speichern und konsequente Einbindung von Sektorenspeichern in das Gesamtsystem.

» Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien durchsetzen: Der gesetzliche Einspeisevorrang Erneuerbarer Energien gegenüber fossilen Kraftwerken muss folgerichtig auch in der energiewirtschaftlichen Praxis durchgesetzt werden.

4. Intelligente Sektorenkopplung und Energiewende als Mitmachprojekt ermöglichen

Die Energiewende ist eine Erfolgsgeschichte: Die Motivation einzelner Bürgerinnen und Bürger, ihre Energieversorgung selbst und dezentral vor Ort zu organisieren, zeigt den Aufbruch in ein modernes Energiesystem.

Die richtigen Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit die Investitionsbereitschaft von Bürger*innen und Unternehmen in die Energiewende im erforderlichen Umfang gewährleistet wird und innovative Sektorenkopplungstechnologien - wie klimafreundliche Wärmepumpen oder Elektromobilität, aber auch Heimspeicher in Verbindung mit Photovoltaik - in Form attraktiver Mitmachprojekte vor Ort in deutlich verstärktem Umfang installiert werden.

Um die Sektorenkopplung zu beschleunigen, ist es notwendig, dass bestehende Wettbewerbsverzerrungen für strombasierte Anwendungen im Vergleich zu fossilen Energieträgern reduziert werden. Im Vergleich zu anderen Endenergieträgern ist Strom aktuell überproportional durch staatlich induzierte Preisbestandteile, wie Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen, belastet.

Unsere Handlungsempfehlungen

» Reform der staatlich induzierten Strompreisbestandteile: Die Finanzierung der besonderen Ausgleichsregelung und weiterer Befreiungstatbestände für stromintensive Industriebetriebe als wirtschaftspolitische Maßnahme sollte aus Haushaltsmitteln und nicht auf Kosten der Verbraucher umgesetzt werden. Darüber hinaus sollte die Stromsteuer auf das europäisch mögliche Mindestniveau abgesenkt werden.

» Abschaffung der beim Eigenverbrauch anfallenden (anteiligen)
Abgaben:
So kann das Potenzial des Prosumers genutzt und Netzausbaukosten reduziert werden. Ebenso wichtig ist das Aufheben der Personenidentität als Kriterium zur Eigenversorgung und eine konsequente Umsetzung europäischer Vorgaben für eine Energiewende in Bürgerhand und für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.

» Speicher nicht länger als Erzeuger oder „Letztverbraucher“ behandeln: Dies ist Voraussetzung für die notwendige und praxisgerechte Abschaffung der Doppelbelastung mit Entgelten und Abgaben von ein- und wieder ausgespeichertem Netzstrom. Die aktuelle Definition von Energiespeichern wird dem jedoch nicht gerecht. Es bedarf einer Definition von Energiespeichern entlang der Vorgaben der EU-Binnenmarktrichtlinie.

5. Erneuerbare Wärme zur Dekarbonisierung des Gebäude- und Industriebereichs voranbringen

Der Wärmesektor ist mit einem Anteil von ca. 52 Prozent am Endenergiebedarf der energieintensivste Anwendungsbereich. Aufgrund des hohen Anteils an fossilen Brennstoffen werden dabei jährliche Emissionen von über 300 Mio. Tonnen freigesetzt.

Der hohe Anteil an fossilen Brennstoffen ist dabei stets mit der Notwendigkeit von Energieimporten verknüpft, was einen milliardenschweren Abfluss von Geldern aus der Bundesrepublik zur Folge hat. Der Ausbau der Erneuerbaren Wärme bietet die Möglichkeit, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu vermindern und stattdessen den heimischen Anlagen- und Heizungsbau sowie die leitungsgebundene Wärmeversorgung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken.

Auch für die notwendige Dekarbonisierung industrieller Wärmeprozesse bedarf es der richtigen Rahmenbedingungen, um Investitionssicherheit und effektiven Klimaschutz zu ermöglichen. Erneuerbare Wärmetechnologien stehen über die verschiedenen Anwendungsfelder (Heizwasser für Raumwärme und Warmwasser, industrielle Prozesswärme usw.) hinweg technologisch ausgereift zur Verfügung.

Um die zuvor skizzierten Potenziale der Erneuerbaren Wärme in Hinblick auf Klimaschutz, Beschäftigung und Wertschöpfung zu heben, bedarf es einer Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie weiterer politischen Initiativen. Dies betrifft sowohl übergeordnete Vorgaben als auch wärmepolitische Regelwerke.

Quelle: BMWi, AGEE Stat (Stand 12/2020)

Unsere Handlungsempfehlungen

» Ordnungsrechtliche Anforderungen an Gebäude wie das Gebäudeenergiegesetz ambitionierter ausgestalten und auf bestehende Wohngebäude ausweiten.

» Wärmenetze auf Erneuerbare Energien umwidmen: Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Nah- und Fernwärmeerzeugung, wie das Gebäudeenergiegesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Bundesförderung effiziente Wärmenetze deutlich stärker auf die Umstellung von Wärmenetzen auf Erneuerbare Energien ausrichten.

» Fossile Subventionen stoppen und Erneuerbare Energien im Gebäudesektor voranbringen: Die Förderung Erneuerbarer Energien im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollte verstetigt und Förderung für ausschließlich fossil befeuerte Heizungen beendet werden.

» Grüne Gase für Industrieprozesse einsetzen: Rahmenbedingungen für den heimischen Markthochlauf zur Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme mit grünen Gasen zukunftsfest ausgestalten.

6. Verkehrswende vollziehen und Infrastrukturen an künftige Systemanforderungen anpassen

Die Verbesserung und klimafreundliche Umgestaltung des Verkehrs ist in der Breite nur durch eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen umsetzbar: die Reduzierung des Einsatzes fossiler Kraftstoffe, dem Wechsel auf neue Antriebstechnologien, die verstärkte Nutzung von Erneuerbarem Strom, Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen, der Errichtung notwendiger Infrastruktur und einem modernen, attraktiven Mobilitätsverhalten.

Im Mobilitätssektor ist insbesondere die direkte Elektrifizierung von Fahrzeugen die Voraussetzung für Effizienzerfolge. Der Strom für die Elektromobilität muss jedoch vollständig aus Erneuerbaren Energien kommen, um sauber zu sein und das Klima zu schützen. Um den steigenden Bedarf für die Elektromobilität zu decken, brauchen wir deutlich mehr Erneuerbare Energie.

Diese Elektrifizierung muss jedoch auch mit der klimafreundlichen Umgestaltung des Bestandsverkehrs (Dekarbonisierung der Kraftstoffe) einhergehen und Lösungen für schwierig zu elektrifizierende Verkehrsmittel (Flug-, Schiffs- und Schwerlastverkehr) bieten. Deshalb ist auch die Nutzung von Bio- und strombasierten Kraftstoffen als klimafreundlicher Ersatz für fossile Kraftstoffe,
sowohl im PKW- als auch im Straßengüter- und Omnibusverkehr, weiterhin unverzichtbar.

Unsere Handlungsempfehlungen

» Festlegung von anspruchsvollen Zielen für alle klimafreundlichen Antriebsarten bis zum Jahr 2030: Die Förderung privater Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität muss ambitioniert verstetigt und Anreize zur Umrüstung von kommunalen und privaten Fahrzeugflotten deutlich verstärkt werden. Die Rahmenbedingungen für die systemdienliche Steuerung von Ladevorgängen sollten verbessert und die Teilnahme von Ladeinfrastrukturen an Flexibilitätsmärkten ermöglicht werden.

» Ambitionierte Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Bundesimmissionsschutzgesetz: Diese sollte sich an den Zielen des Klimaschutzgesetzes orientieren, um die Nachfrage nach Erneuerbaren Antriebstechnologien anzureizen und auf einen Mindestanteil von 50 Prozent Erneuerbare Energien angehoben werden.

» Markteinführung neuer Erneuerbarer Technologien: Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote und durch Investitionsförderungen sollten fortschrittliche Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe und grüner Wasserstoff in den Markt integriert werden. Wasserstoff sowie strombasierte Kraftstoffe mit Kohlenstoff aus fossilen Quellen sollten grundsätzlich nicht gefördert werden.

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