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Stellungnahme

BEE-Stellungnahme zur Kraftwerks-Netzanschlussverordnung

5. Dezember 2025

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Antragsvolumen für Großbatteriespeicher übersteigt die in der Netzentwicklungsplanung vorgesehenen Kapazitäten deutlich und erfordert ein geordnetes, unionsrechtskonformes Verfahren.
  • Eine sofortige Herausnahme der Speicher aus der KraftNAV bereits vor Einführung eines sachgerechten Prozesses für diese Flexibilitäten würde zu weniger Transparenz, geringerer Planbarkeit und höheren Investitionsrisiken führen.
  • Die Beibehaltung der Speicher im Anwendungsbereich der KraftNAV bis zur abgeschlossenen Entwicklung eines sachgerechten Prozesses für Batteriespeicher ist daher zwingend notwendig.
  • Es sollte ein Priorisierungsregime für Batteriespeicher entwickelt werden, das Projekte nach ihrem Beitrag zur System- und Netzdienlichkeit sowie nach ihrem Reifegrad und Projektfortschritt bewertet.

Vorbemerkung

Der BEE dankt für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV). Zugleich möchten wir jedoch unsere deutliche Irritation über die äußerst kurze Konsultationsfrist zum Ausdruck bringen, die der Tragweite der vorgeschlagenen Änderungen nicht angemessen ist und eine fundierte Beteiligung der betroffenen Akteure erheblich erschwert.

1. Anerkennung der Problematik der Bedeutung eines strukturierten Verfahrens

Der BEE erkennt die im Referentenentwurf geschilderte Problematik ausdrücklich an. Der Referentenentwurf stellt klar, dass Großbatteriespeicher nicht in den Anwendungsbereich der Kraft-NAV fallen. Der BEE begrüßt die Klarstellung, dass Batteriespeicher keine reinen Erzeugungsanlagen sind und somit die KraftNAV kein probates Verfahren für den Anschlussprozess von Batteriespeichern darstellt.

Das derzeitige Antragsvolumen für Großbatteriespeicher übersteigt die in der Netzentwicklungsplanung vorgesehenen Kapazitäten um ein Vielfaches. Dieses Ungleichgewicht stellt Netzbetreiber wie Regulierungsbehörden vor erhebliche Herausforderungen und macht deutlich, dass ein geordnetes, unionsrechtskonformes Verfahren zur Bewältigung der Vielzahl von Anschlussbegehren notwendig ist. Wir teilen daher die Einschätzung, dass bestehende Prozesse weiterentwickelt und an die Realität eines dynamischen Speichermarktes angepasst werden müssen.

2. Notwendigkeit, Großbatteriespeicher vorerst in der KraftNAV zu belassen

Gleichzeitig halten wir die im Entwurf vorgeschlagene sofortige Herausnahme von Großbatteriespeichern aus der KraftNAV nicht für den geeigneten Weg, um die beschriebenen Herausforderungen zu lösen. Gerade in einer Situation knapper Netzkapazitäten ist ein transparentes, standardisiertes und diskriminierungsfreies Anschlussverfahren wichtiger denn je. Daher sollte die Herausnahme von Batteriespeichern aus der KraftNAV erst erfolgen, wenn ein Verfahren für Batteriespeicher entwickelt wurde, um sie von der KraftNAV in einen sachgerechten Prozess zu überführen. Ein sofortiger Ausschluss der Speicher würde hingegen zu größerer Unsicherheit führen und die Realisierbarkeit dringend benötigter Projekte gefährden. Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an zusätzlicher Flexibilität und der zunehmenden Integration erneuerbarer Energien wäre dies ein Rückschritt, der das Energiesystem destabilisieren könnte und den Ausbau dringend benötigter Speicher verzögert. Die Beibehaltung der Speicher im Anwendungsbereich der KraftNAV bis zur abgeschlossenen Entwicklung eines sachgerechten Prozesses ist daher aus systemischer, regulatorischer und wirtschaftlicher Perspektive zwingend notwendig.

3. Entwicklung eines sachgerechten Anschlussprozesses für Batteriespeicher

Angesichts begrenzter Anschlusskapazitäten ist es erforderlich, ein Verfahren zu schaffen, das die Vielzahl der Projekte nach sachgerechten, diskriminierungsfreien und unionsrechtskonformen Kriterien ordnet. Der BEE spricht sich daher klar dafür aus, ein Priorisierungsregime zu entwicklen. Ein solches Modell sollte es ermöglichen, Projekte nach ihrem Beitrag zur System- und Netzdienlichkeit zu bewerten und bevorzugt zu behandeln, sodass insbesondere die Projekte Vorrang erhalten, die Engpässe reduzieren, die Integration erneuerbarer Energien stärken und bestehende Netzkapazitäten effizient nutzen.

Darüber hinaus sollte ein Priorisierungssystem zwingend berücksichtigen, dass knappe Anschlusskapazitäten nur solchen Vorhaben zugesprochen werden, die über einen ausreichenden Reifegrad verfügen und deren Realisierungswahrscheinlichkeit nachvollziehbar belegt ist. Der BEE hat hierzu in seinen Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung eines einheitlichen Reservierungsmechanismus für Netzanschlusskapazitäten ausführlich dargelegt, dass eine Leistungsreservierung stets in Abhängigkeit vom Projektfortschritt und mit Nachweis der Planungsreife erfolgen muss, um eine Blockierung knapper Netzkapazitäten durch unreife Projekte zu vermeiden und gleichzeitig ernsthaft verfolgte Vorhaben abzusichern.1

Diese Grundsätze sollten Anwendung finden. Ein Anschlussprozess mit klaren Kriterien zur Projektfortschrittsbewertung – vergleichbar den in den BEE-Handlungsempfehlungen beschriebenen mehrstufigen Nachweismodellen – würde die notwendige Transparenz schaffen, die Netzbetreiber bei der Steuerung von Kapazitäten entlasten und zugleich sicherstellen, dass Speicherprojekte mit hohem systemischem Nutzen und ausreichender Reife priorisiert werden. Ohne eine Entwicklung eines sachgerechten Anschlussprozesses für Batteriespeicher würde diese notwendige Differenzierung vermieden und die Chance vergeben, die knappen Netzanschlusskapazitäten gezielt dort einzusetzen, wo sie für das Energiesystem den größten Nutzen stiften.

Portraitbild von Florian Widdel
Florian Widdel

Florian Widdel
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Referent für Digitalisierung, Sektorenkopplung und Energienetze


E-Mail an Florian Widdel schreiben
0151 17123009

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