„Nach langen Verhandlungen und einer öffentlichen Debatte wurde mit dem Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz im Jahr 2023 ein Fahrplan für die Dekarbonisierung des Wärmesektors in Gebäuden und Netzen in Verbindung mit umfangreichen Förderprogrammen festgelegt. Branche, Handwerk, Banken, Kommunen, Energieversorger und Bürgerinnen und Bürger beginnen, sich auf die neuen Konditionen einzustellen. Eine im Wahlkampf zugespitzte Diskussion um das sogenannte Heizungsgesetz würde zu neuer Verunsicherung und Investitionszurückhaltung führen. Das riskiert nicht nur die Einhaltung der Klimaziele im Wärmebereich, sondern auch den nachhaltigen Schutz vor steigenden Preisen aufgrund geopolitischer Verwerfungen und die Planungssicherheit einer mittelständischen Branche, die in Vertrauen auf die neuen Rahmenbedingungen in hohe Vorleistungen gegangen ist”, so Peter.
„Die Branche erwartet Stabilität, langfristige Planungssicherheit und einen Wettbewerb der Ideen zu der für Standort, Industrie und Haushalte wichtigen Umsetzung der Wärmewende. Die Leitplanken dafür bildeten die Grundzüge der Gesetzgebung und Fördersystematik aus dieser Legislatur”, so Peter. Alle Akteure seien nach mehr als einem Jahr neuer Gesetzes- und Förderlage in die Planung und Umsetzung gegangen, ein Stop-and-Go der Wärmegesetze und -förderung sei schädlich für alle Akteure. Aufgaben für eine für alle verlässliche Wärmepolitik gebe es genug:
Die aktuellen Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung der Wärmewende müssen reibungslos über die Legislatur hinaus weiterlaufen, damit der Ausbau nicht ins Stocken gerät. Alles andere wäre ein verheerendes Zeichen für Hersteller, Planer, Versorger und Bürgerinnen und Bürger. Des Weiteren bedarf es einer Übergangslösung, um die Versorgung durch Biogasanlagen, die Strom und Wärme für Wärmenetze liefern können, zu sichern. Mit dem Auslaufen des EEG-Vergütungszeitraumes stehen viele Anlagen kurz vor dem Aus. Eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens auf einmalig 1.800 MW im Jahr 2025 kann Abhilfe schaffen.
Mit dem Geothermiegesetz ist Bundesregierung und Bundestag ein großer Wurf gelungen, um die Wärmepotenziale unter der Erde zu nutzen und den Hochlauf der Geothermie anzustoßen. Das Gesetz darf nicht auf der Zielgeraden scheitern. Zudem muss eine unterbrechungsfreie Weiterführung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) in den nächsten Jahren gewährleistet werden, um die gegenüber fossilen Wärmequellen vergleichsweise hohen Anfangsinvestitionen bei Erneuerbarer Prozesswärme, wie zum Beispiel durch Solarthermie-Kraftwerke zu dämpfen.
Die Branche sei auch offen für eine fortgesetzte CO2-Preisdebatte. „Marktanreize, Ordnungs- und Förderrecht können bei der Wärmeförderung gut miteinander verbunden werden. Der BEE hat bereits früh die nationale und europäische CO2-Preisdebatte als zentralen Bestandteil einer wirksamen Klima- und Energiepolitik gesehen und konzeptionell begleitet. Er befürwortet die Einführung des ETS (Emissionshandelssystem) II ausdrücklich und hält dessen Einführung auf EU-Ebene für einen großen klimapolitischen Fortschritt. Bis zur Einführung des ETS II und in den Jahren danach sieht der BEE es jedoch für klima- und gesellschaftspolitisch zielführend an, an ordnungsrechtlichen Vorgaben und Förderhilfen zumindest vorübergehend festzuhalten, um die Wärmewende ohne Brüche voranzutreiben. Wir warnen davor, die politischen und sozialen Herausforderungen in der Einführungsphase des ETS II zu unterschätzen und die Investitionsimpulswirkung eines primär auf die CO2-Bepreisung setzenden Instrumentenmixes zu überschätzen”, so Peter.
„Die Potenziale, die die Wärmewende entfalten kann, sind gewaltig. Eine günstige, erneuerbare und dezentrale Wärmeversorgung geht Hand in Hand mit mehr lokaler Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Innovation. Das sichert einerseits diesen wichtigen mittelständischen Wirtschaftssektor und verringert andererseits die Abhängigkeit der gesamten Volkswirtschaft von fossilen Energieimporten”, so Peter abschließend.
Hintergrund
Vom 25. November bis 01. Dezember 2024 bietet der BEE mit der Woche der Wärme gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen und -verbänden auf Landes- und Bundesebene eine Plattform, um sich über die neuesten Entwicklungen in der Wärmepolitik und Energiewirtschaft zu informieren und auszutauschen.
Die digitale Aktionswoche umfasst ein vielseitiges kostenloses Veranstaltungsangebot mit Webinaren und Best-Practice-Beispielen aus der Wärmebranche, in dem die aktuellen Fragen und Herausforderungen der Wärmewende besprochen und diskutiert werden.
Mehr Informationen unter www.bee-ev.de.
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