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Positionspapier

Die Wärmewende sozial gerecht gestalten

19. April 2023

Die unterzeichnenden Verbände rufen die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag dazu auf, bei der Umsetzung des 65-Prozent-Gebots auf eine starke soziale Flankierung zu achten. Wenn zugleich eine bedarfsgerechte Förderung, flexibel gestaltete Fristenregelungen sowie sozial ausgerichtete Ausnahmeregeln umgesetzt werden, muss die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) keine Überforderung darstellen. Hingegen kritisieren die Unterzeichnenden die zuletzt im Gesetzentwurf eingefügte Möglichkeit, weiter Erdgasheizungen einzusetzen, wenn diese Wasserstoff rein theoretisch verarbeiten können (“H2-ready”) und Gasnetzbetreiber einen Transformationsplan vorlegen. Diese Erfüllungsoption ist mit unvertretbaren finanziellen Risiken für Verbraucher*innen verbunden.

Mit 18 Prozent haben die erneuerbaren Energien einen noch viel zu geringen Anteil an der Beheizung von Gebäuden. Dennoch ist die Wärmewende trotz aller Ankündigungen der Bundesregierung auch in der aktuellen Legislaturperiode bislang sträflich vernachlässigt worden. In der Folge wurden die Klimaziele im Gebäudesektor wiederholt verfehlt. Im vergangenen Jahr wurde zudem die starke Abhängigkeit von Gasimporten deutlich. Längst ist der Umstieg zu erneuerbarer Wärme auch eine Frage von Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit geworden.

Die Umstellung des Gebäudesektors auf eine nachhaltige Wärmeversorgung wird kein Selbstläufer und ist für die gesamte Gesellschaft eine Herausforderung: Gebäude müssen saniert und fossile Heizungen gegen echte erneuerbare Alternativen getauscht werden.

Eigenheimbesitzer*innen, Heizungshandwerker*innen, Heizungsindustrie und viele weitere brauchen Planungssicherheit für den Umstieg zu erneuerbaren Energien und auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudebestands müssen sozialverträglich ausgestaltet werden.

Das Grundprinzip der 65-Prozent-EE-Vorgabe ist so einfach wie richtig: in einer neuen Heizung kommt fossile Energie – wenn überhaupt – nur noch zur Deckung von Spitzenlasten und auch nur vorübergehend zum Einsatz. Diese Regelung sollte für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen umgesetzt werden, denn Klimaschutzmaßnahmen müssen nun für den gesamten Gebäudesektor getroffen werden.

Die zentrale Frage: Wie lassen sich bei solchen Auflagen finanzielle Belastungen für die Schwächsten in unserer Gesellschaft vermeiden? Diese in der Klimapolitik immer wieder aufkommende Grundfrage stellt sich bei der vorliegenden GEG-Novelle in besonderem Maße. Wir rufen die drei in Regierungsverantwortung stehenden Fraktionen dazu auf, zu den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zu stehen und zusammen mit der GEG-Novelle u.a. eine ausgeweitete und zielgerichtete Förderung sowie zukunftsfähige Mieterschutzregeln auf den Weg zu bringen.

Gemeinsam stellen wir uns daher hinter drei Kernforderungen für die Umsetzung des 65%- Erneuerbaren-Gebots:

  • Die GEG-Novelle muss Verbraucher*innen Orientierung und Sicherheit geben, dass Heizungssysteme, die ab 2024 eingebaut werden, eine echte Alternative darstellen, Erdgas und Öl verlässlich und sozial gerecht durch erneuerbare Energien zu ersetzen.
  • Bei der GEG-Novelle muss eine zielgerichtete Förderung zwingend mitgedacht und unverhältnismäßige Belastungen vermieden werden.
  • Nicht zu handeln und darauf zu hoffen, dass Erdgas irgendwann durch grünen Wasserstoff ersetzt wird, führt zu fossilen Lock-Ins und großen finanziellen Risiken.

 

1) Orientierung und Sicherheit für Verbraucher*innen gewährleisten

Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Gebäudeeigentümer*innen, Vermietenden und Mietenden Orientierung und Planungssicherheit für die kommenden Jahre zu geben. Klimakrise und Risiken hinsichtlich der Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von fossilen Brennstoffen machen immer deutlicher, dass ein Verharren in alten Mustern mit großen Risiken verbunden ist. Gemeinsame Regeln, wie das 65-Prozent-EE-Gebot beim Heizungstausch, geben Sicherheit, dass Investitionen in klimaneutrale Heizsysteme politisch gewollt sind und unterstützt werden. Sie schaffen Planungssicherheit für alle Beteiligten. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt für den Bereich der Wärmeversorgung einen Weg auf, wie die Mammutaufgabe der Transformation zur Klimaneutralität im Gebäudesektor erfolgreich angegangen werden kann.

Auch vorherige Regierungen hatten sich grundsätzlich zur Wärmewende, also zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors, bekannt. Den Verbraucher*innen gegenüber wurde jedoch kommuniziert, dass Gasheizungen nachhaltig und dank der Gasimporte aus Russland auch langfristig kostengünstig seien. Dies hat dazu geführt, dass zahlreich in neue Gasheizungen investiert wurde. Spätestens seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Drosselung der Gasimporte in die EU ist klar geworden, dass die Gasheizung keine Zukunft mehr hat. Neue Verunsicherungen sollten vermieden werden, indem das neue GEG Verbraucher*innen Planungssicherheit darin gibt, welche Erfüllungsoptionen verlässlich, sozialverträglich und klimaneutral sind.

 

2) Soziale Flankierung zwingend mitdenken

Gerade weil das Nichthandeln mit den größten finanziellen Risiken verbunden ist, müssen nun von der Politik entsprechende Rahmenbedingungen gesetzt werden, um insbesondere diejenigen in der Wärmewende zu unterstützen, die notwendige Investitionen nicht ohne Hilfe stemmen können. Die Belange von Mietenden und Eigentümer*innen mit geringem Einkommen und Vermögen müssen vollumfänglich berücksichtigt werden, um die sozialverträgliche Umsetzung und die Akzeptanz des Instrumentes sicherzustellen. Neben einer zielgenauen, bedarfsgerechten und sozial ausgewogenen Förderkulisse müssen die Kostenrisiken für Mietende beim Einsatz von Technologien begrenzt werden, die sich aufgrund begrenzter Verfügbarkeiten ergeben.

Die Umsetzung der Vorgabe ist häufig mit einer hohen anfänglichen Investition verbunden, die Eigentümer*innen vor diverse große Herausforderungen stellen können: 50% der Eigentümer*innen besitzen nicht die finanziellen Rücklagen, um die notwendigen Investitionen aus eigener Kraft zu stemmen. Darüber hinaus gibt es viele ältere Eigentümer*innen für die sich die Investition in ein anderes Heizungssystem im Laufe ihres Lebens nicht mehr amortisieren wird.

Deswegen müssen Eigentümer*innen mit geringen Ersparnissen in die Lage versetzt werden, trotzdem die nötigen Investitionen in ihr Gebäude vorzunehmen. Die Eigentümer*innen, für die sich der Austausch einer Heizung individuell nicht mehr lohnt, müssen im Sinne des gesamtgesellschaftlichen Ziels der Wärmewende besonders unterstützt entschädigt werden. Dazu bedarf es verlässlicher und auskömmlicher Förderprogramme. Diese müssen sozial ausgewogen sein und dürfen nicht dem bekannten Prinzip der Gießkanne folgen. Daher sprechen wir uns entschieden gegen eine Abwrackprämie aus, die allein auf das Alter der zu ersetzenden Heizung abstellt.

Zusätzlich braucht es organisatorische Unterstützung gezielt für die Menschen, für die eine Umsetzung der Vorgabe besonders herausfordernd ist. Denn die Umsetzung der 65 % Vorgabe stellt nicht nur finanziell eine Herausforderung dar, sondern kann in Abhängigkeit der jeweiligen Lebenssituation auch überfordern. Neben der fehlenden finanziellen Anreize für Hochaltrige ist für diese auch die Administration und das Leben auf einer Baustelle nicht zumutbar. Aus diesem Grund braucht es flexible Fristen und Ausnahmeregeln für z.B. Pflegebedürftige oder hochbetagte Menschen. Sobald diese Menschen die jeweiligen Häuser verlassen, muss der notwendige Heizungstausch nachgeholt werden.

Um die Wärmewende in der Breite zu beschleunigen, muss die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Einsatz besonders effizienter, emissionsarmer und nachhaltiger Technologien für alle Antragsteller*innen weiterhin fördern und wie angekündigt eine einkommens- und vermögensabhängige Ergänzung erhalten.

Dort wo Menschen aus den untersten drei Einkommensdezilen oder mit geringen Rücklagen im eigenen Zuhause wohnen (entspricht rd. 12% der Gebäudeeigentümer*innen), bedürfen sie zur Umstellung auf erneuerbare Energien häufig einer besonderen finanziellen Unterstützung. Gerade sie wohnen zudem vielfach in schlecht isolierten Gebäuden mit Gas- oder Ölheizung. Bei der einkommensabhängigen Förderung sollten daher für diese Gruppe Möglichkeiten erarbeitet werden, die Umstellungskosten zu erneuerbaren Energien vollständig zu unterstützen.

Außerdem ist es erforderlich, die Möglichkeit der Kreditvergabe an Eigentümer*innen zu gewährleisten, damit sie investieren können. Zumindest sollten Eigentümer*innen die Fördermittel anders als bisher auch direkt zur Bezahlung der Rechnung einsetzen können, damit sie diesen Teil der Investition nicht auch noch vorstrecken müssen. Eine weitere wichtige Rolle könnte in diesem Zusammenhang Pacht- oder Contractingmodelle zukommen, die speziell auf Personen ausgerichtet werden, die bislang z.B. aus Altersgründen von ihrer Hausbank keine KfW-Sanierungskredite erhalten.

Gerade im Mietwohnbestand kommt es leider noch vor, dass Investitionen ohne die Inanspruchnahme von Fördermitteln als Modernisierungsumlage an Mieter*innen weitergeben werden. Dies sollte künftig dadurch unterbunden werden, dass nur der Anteil der Investitionen umgelegt werden kann, der nicht durch aktuelle Förderprogramme abgedeckt wäre. Im vermieteten Wohnungsbestand gilt es, finanzielle Risiken des technologieoffenen Ansatzes gerecht zwischen Vermietenden und Mietenden aufzuteilen und Mehrkosten für die Bewohner*innen wirkungsvoll auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Das eingangs beschriebene Risiko der Volatilität der Heizkosten, die mit dem Einsatz unterschiedlicher Technologien einhergeht, darf nicht einseitig auf die Mietenden abgeschoben werden. Daher unterstützen wir ausdrücklich eine Mieterschutzklausel in Bezug auf die Begrenzung der Mehrkosten bei der Erfüllung des 65%-Erneuerbaren-Gebots.

Auch die Umlagefähigkeit der anfallenden Kosten auf Mietende für Maßnahmen, die nicht mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes vereinbar sind, sollte bestmöglich begrenzt werden. In diesem Sinne würde der erneute Einbau einer Öl- und Gasheizung (z.B: als Teil einer Hybridheizung oder im Falle von Gasetagenheizungen) als Instandsetzungsmaßnahme eingestuft werden. Dadurch würde diese Maßnahme im System der Modernisierungsumlage nicht mehr umlagefähig sein.

 

3) Auf Wasserstoff zu hoffen, ist mit großen Risiken verbunden

Die Verlockung ist groß, die notwendigen Maßnahmen am und im Gebäude zu vermeiden, und stattdessen darauf zu setzen, dass das Erdgas von heute in Zukunft durch neue “grüne” Gase ersetzt wird.

Es gibt einen Grundkonsens in der Wissenschaft, dass Wasserstoff für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors aufgrund der marginalen Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff nur eine geringe Bedeutung haben wird.1 Die durch einen Wasserstoffkessel erzeugte Wärme ließe sich über eine Wärmepumpe sechs bis zehnmal effizienter bereitstellen, weil hier Umweltenergie aus Luft, Boden und Wasser nutzbar gemacht wird.2

Dennoch beinhaltet der Gesetzentwurf der Ampelkoalition die Erfüllungsoption eines rein fossil befeuerten Gaskessels, wenn dieser für den Betrieb mit 20% Wasserstoff zertifiziert ist (“H2-ready”) und ein unverbindlicher Transformationsplan für das Gasnetz vorliegt. Der Gesetzentwurf erlegt dabei auf, dass die Gasversorgung dieser Heizung bis spätestens zum Jahr 2035 auf den Betrieb mit 100% grünem oder blauem Wasserstoff umgestellt werden muss.

Dabei stellt sich die große Frage, wie belastbar diese Option überhaupt ist. Können im gesamten Versorgungsgebiet tatsächlich alle Endgeräte und sämtliche Gasleitungen bis hin zum Hausanschluss zu vertretbaren Kosten wasserstofftauglich gemacht werden? Haben Gaskunden dann auch längerfristig Aussicht auf bezahlbare Preise? Hier ist einzubeziehen, wieviele Gaskunden an einem Straßenzug perspektivisch übrig bleiben und sich die Bereitstellungskosten teilen. Scheitert die Umstellung des Gasnetzes, müssten zwischenzeitlich eingebaute Gasheizungen teuer ersetzt werden. Bis dahin bezahlen die Betroffenen für fossiles Erdgas, dessen CO2-Preis sukzessive ansteigt. Dabei ist im Übrigen auch zu beachten, dass Wasserstoff einen um zwei Drittel niedrigeren Heizwert hat. Die Beimischung von zwanzig Volumenprozent Wasserstoff kann also nur 7% des Energiegehalts von Erdgas ersetzen. Der Rest muss durch einen erhöhten Gasverbrauch kompensiert werden. Wegen der geringen Aussicht auf ausreichende Mengen grünen Wasserstoffs steht im Gesetzentwurf bereits, dass es sich dabei auch um sogenannten blauen Wasserstoff handeln darf, der eben nicht aus erneuerbaren Energien stammt, sondern aus Erdgas erzeugt wird. Aus der Abscheidung, dem Transport und der Verpressung von CO2 in den Untergrund ergeben sich hohe Infrastrukturkosten, die ebenfalls zur Kostenfalle werden könnten.

Laut Gesetzentwurf sollen Gasnetzbetreiber zumindest verbindliche Transformationspläne vorlegen und finanzielle Risiken selbst tragen. Forderungen aus der Gaswirtschaft lassen aber bereits befürchten, dass die Verbindlichkeit des Netzumbaus und die Absicherung der unternehmerischen Risiken wieder entfallen könnten. Die von vornherein zum Scheitern verurteilte Versorgungslösung “H2-ready” würde dann womöglich große Teile der finanziellen Risiken den Verbraucher*Innen, den Kommunen als Träger der Stadtwerke und der Allgemeinheit auferlegt. Gehen Gasnetzbetreiber solche Projekte dennoch an, so müssten sie zumindest das gesamte finanzielle Risiko für dieses Vorhaben übernehmen, einschließlich etwaiger Kosten für die Verbraucher.

 

1 u.a.Rosenow (2022): Is heating homes with hydrogen all but a pipe dream? An evidence review. https://doi.org/10.1016/j.joule.2022.08.015; Ueckardt et al (2021): Potential and risks of hydrogen-based e-fuels in climate change mitigation. https://doi.org/10.1038/s41558-021-01032-7

2 HAW Hamburg (2023) https://norddeutsches-reallabor.de/presse/#

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Carlotta Gerlach
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Referentin für Erneuerbare Wärmepolitik und Energiewirtschaft


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