„Ohne einen Netzanschluss können EE-Anlagen ihren Strom nicht ins deutsche Netz einspeisen. Die Zahl der möglichen Anschlusspunkte ist aber begrenzt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die erfolgreiche Reservierung von Netzanschlusskapazitäten eine kritische Phase für viele Projekte ist, unter anderem da keine homogene Regelung besteht“, so Peter. „Weiter steigende Ausbauzahlen werden dieses Problem zunehmend verschärfen, sodass es die Branche der Erneuerbaren Energien begrüßt, wenn an dieser Stelle ein die Stakeholder übergreifender, bundeseinheitlicher Konsens gefunden wird, der das Problem entschärfen kann.“
„Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE FNN), das mit der Entwicklung technischer Mindestanforderungen zum Netzanschluss betraut ist, hat in seinem Hinweis zur „Ermittlung Netzanschlusspunkt für Anlagen nach EEG/KWKG“ bereits Vorschläge zur Leistungsreservierung gemacht“, so Peter. Diese beruhten auf einer Einigung zwischen Verbänden, Netzbetreibern und Projektierern und sollten daher in den Umsetzungsentwurf integriert werden.
Außerdem schlage der BEE eine Reservierungsstufe 0 vor, die keiner zeitlichen Reihenfolge zugeordnet werde, sondern als Ergänzung zu den bestehenden Stufen gelte. „Sowohl Biomasse als auch Photovoltaik- und Windenergieanlagen (WEA) müssen bei einer Beteiligung an den Ausschreibungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Sicherheiten von bis zu 60 €/kW installierter Leistung hinterlegen. Bei einer modernen WEA mit einer Leistung von 5 MW bedeutet dies schon eine Sicherheit von 300.000 Euro. Diese verhindern eine Beteiligung an Ausschreibungen ohne ernsthaftes Interesse am Anlagenbetrieb. Werden Umsetzungsfristen nicht eingehalten, werden die hinterlegten Sicherheiten zur Zahlung von Pönalen herangezogen“, so Peter.
Dieses gestaffelte System aus § 55 EEG müsse berücksichtigt werden. Bestehe ein Zuschlag nach dem EEG, habe der potenzielle Betreiber bereits ausreichend Sicherheiten hinterlegt, um nicht an der späteren Umsetzung des Projektes zu zweifeln. Weitere Nachweise dürften daher nicht erforderlich sein, um die entsprechende Leistungsreservierung für die Gültigkeitsdauer des Zuschlages zu sichern. Neben der Einführung einer zusätzlichen Stufe hat der BEE Verbesserungsvorschläge zu den einzelnen Reservierungsstufen gemacht, welche der Stellungnahme zu entnehmen sind.
Darüber hinaus sei es wichtig zu beachten, dass nach § 8 EEG ein Anrecht auf einen Netzanschluss für Erneuerbare-Energien-Projekte bestehe. Es sei daher neben der Schaffung einheitlicher Regelungen zur Reservierung von Netzanschlusskapazitäten wichtig, dass Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, rechtzeitig neue Kapazitäten zu schaffen, wenn zu wenige zur Verfügung stehen. „Zugleich müssen die Verteilnetzbetreiber (VNB) größtmögliche Transparenz für die Projektierer und Betreiber sicherstellen. Aktuell können diese nicht auf Netzdaten der Verteilnetzbetreiber zugreifen. Ziel muss es sein, die Erneuerbaren-Projektierer bei der Erstellung des Regionalszenarios der VNB rechtzeitig mit einzubeziehen“, so Peter abschließend.
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