Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat heute seine Stellungnahme zur Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung…
23. November 2022
„Die Energiepreise sind jetzt hoch und die Menschen und Unternehmen benötigen jetzt Unterstützung. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass das Hilfspaket noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht wird. Bei der Finanzierung mittels Erlösabschöpfung ist das nicht der Fall. Die Bundesrepublik wird nicht am 01. Januar 2023 Insolvenz anmelden, wenn diese Fragen nicht geklärt sind“, so Peter. „Deshalb sollte die Koalition sich die Zeit nehmen, die Erlösabschöpfung ordentlich und in Ruhe zu prüfen, denn das Konzept ist untauglich, komplex und fehlgeleitet.“ Auch sei der Gesetzesvorschlag in Teilen unklar und widersprüchlich. Den Unternehmen, die ab 2023 investieren wollen, würde in großem Stil Liquidität entzogen. Das passe nicht zu den ambitionierten Ausbauzielen der Bundesregierung.
„Der Vorschlag verlässt an vielen Stellen den Ansatz der Europäischen Union. Damit geht Deutschland einen Sonderweg, der dem Standort einen Nachteil bringen wird. Das Parlament ist jetzt gefragt, unter großem Zeitdruck nachzubessern und Alternativen zu prüfen“, so Peter. Dazu gehöre auch die vom BEE empfohlene steuerliche Abschöpfung von Gewinnen statt von Erlösen oder, wie in Österreich eine erhöhte Erlösobergrenze, wenn Investitionen nachgewiesen werden können, eine klare zeitliche Befristung bis 30.06.2023 und eine Herausnahme der Bioenergie.
Besonders überraschend seien die geplanten Änderungen im EEG, die eigentlich dazu genutzt werden sollten, Investitionen in Erneuerbare Energien anzukurbeln und Ausschreibungen auszufüllen. „Die Anhebung der Höchstwerte bedarf einer weiterführenden Gesetzesänderung, nämlich der Indexierung der Höchstwerte. Des Weiteren sollten für die Ausschreibungsrunden in den nächsten beiden Jahren Pönalen und Realisierungsfristen überarbeitet werden,“ so Peter. „Die Frist für Pönalen liegt bei 24 Monaten, die Frist für die Realisierung bei 30 Monaten. Sie sollten mindestens angeglichen und verlängert, im besten Fall aber ausgesetzt werden, um die Beteiligung an Ausschreibungen zu erhöhen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen in § 51 EEG würden zudem zu größeren Zeitfenstern mit negativen Strompreisen führen und Erneuerbare-Energien-Anlagen ihre betriebswirtschaftliche Grundlage entziehen. Die Anpassungen seien daher zu streichen.
„Gestiegene Produktionskosten, ausufernde Vorschläge für die Erlösabschöpfung und neue Unsicherheiten im Strommarkt lassen den Vorschlag der Bundesregierung zu einem echten Dreifachtreffer gegen die Erneuerbaren Energien werden,“ so Peter. Außer den Korrekturen bei der Strompreisbremse müsse deshalb dringend die Plattform Klimaneutrales Stromsystem ihre Arbeit aufnehmen, so Peter abschließend.
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